1. Die Bibel als Heilige Schrift der Christenheit und als wegweisende Urkunde des christlichen Glaubens bezeugt uns Gott als den Schöpfer, Versöhner und Erlöser der Welt. In Jesus Christus hat sich Gott allen Menschen aller Kulturen und Religionen unterschiedslos zugewandt; sie alle hat ER in ihrer Würde für wertvoll erachtet. Dies ist in allen zwischenmenschlichen Begegnungen auch mit Muslimen in froher Gewissheit vorzuleben.
2. Heutzutage leben in Deutschland mehr Menschen islamischen Glaubens denn je zuvor. Ihnen wollen wir als Christen mit tätiger Liebe, mit Achtung, in Gastfreundschaft und mit Interesse begegnen. Wir suchen das Gespräch mit ihnen, ob als Einzelne oder in Gemeinschaften. Mit ihnen gemeinsam wollen wir uns für das Wohlergehen aller Menschen in unserem Land einsetzen.
3. Bei christlich-muslimischen Begegnungen und Konsultationen müssen auch schwierige Themen zur Sprache kommen können: Unterschiede im Gottesverständnis (Christen glauben dem dreieinen Gott), im Verständnis der Menschenrechte oder die mangelnde Religionsfreiheit in vielen muslimisch geprägten Ländern. Es muss deutlich werden, dass die Religionsfreiheit, die wir alle hier in unserem Land genießen, sowohl ein Recht als auch eine Verpflichtung ist. Dabei dürfen wir unsere muslimischen Gesprächspartner freilich niemals pauschal für Vorstellungen und Ereignisse wie Intoleranz, Antisemitismus, Unterdrückung, Terror oder Christenverfolgung in ihren Herkunfts-ländern verantwortlich machen. Oft genug haben sie selbst in hohem Maße unter islamistischem Terror gelitten und sind gerade davor geflohen.
4. Der Auftrag Jesu Christi, ihn und den Glauben an ihn einladend zu bezeugen, ist für uns Christen bindend. Darum bekennen wir Jesus Christus als den Mensch gewordenen Sohn Gottes. Er wurde für uns und zu unserem Heil gekreuzigt und von Gott auf wundersame Weise auferweckt. Er ist für uns Christen der Herr, der Helfer, der Heiland, der Erlöser. Er ist ›Weg, Wahrheit, Leben‹ für alle Menschen. Unsere Aufgabe liegt darin, dies auch im Gespräch mit Menschen muslimischen Glaubens deutlich zu machen. Auf dieser Mitte unseres Glaubens basiert die freiheitliche Kultur unseres Landes. Wer das nicht bezeugt oder dem widerspricht, gefährdet das Wohlergehen der Menschen bei uns, sowohl derer, die hier zuhause sind, wie auch derer, die hier neue Heimat suchen. Diesem Zeugnis stehen Verlautbarungen der Karlsruher Oberkirchenräte entgegen, die dazu beitragen, die Botschaft der befreienden Gnade Gottes zu verunklaren und ein Gespräch auf Augenhöhe zu verhindern. Wir bitten daher die Badische Landessynode, die Irrtümer des ›Gesprächspapiers: Christen und Muslime‹ nicht in einem neuen Papier zu wiederholen, sondern ausdrücklich zu verwerfen.
5. Dass auch in Deutschland ungezählte Muslime zum christlichen Glauben gefunden haben, erkennen wir als Wirken Gottes dankbar an. Wir fördern diese mit dem Angebot von Glaubenskursen und dadurch, dass wir zum christlichen Glauben gekommene Muslime taufen, in unsere Gemeinden aufnehmen und ihnen, wo möglich, helfen. Von unserer Kirchenleitung erbitten wir ungeteilte Unterstützung bei diesen Anliegen, z.B. durch die Herausgabe informativer Materialien. Wir sind dankbar, wenn diese Muslime das geistliche Leben in unseren Gemeinden bereichern. Wir begrüßen es, wenn Synode, Oberkirchenrat und Landesbischof sich bereitfinden, diese vom Herrn der Kirche gebotenen missionarischen Bemühungen mitzutragen.
6. Einstige Muslime, die zum Glauben an Jesus Christus gefunden haben, sollen in den Gemeinden die Gelegenheit erhalten, von ihren neuen Erfahrungen im Christus-Glauben zu berichten. Wir freuen uns, wenn sie das geistliche Leben in unseren Gemeinden fördern und bereichern. Wir teilen ihre Not im Wissen, dass die Abkehr vom Islam mit dem Tode bedroht ist.
7. Mit großer Sorge sehen wir, dass Behörden und Gerichte in Deutschland und Europa immer wieder Konvertiten die Ernsthaftigkeit ihres christlichen Glaubens absprechen und sie in Einzelfällen in Länder abgeschoben haben, in denen Konversion strafbar ist oder auch illegal geahndet wird, sogar mit der Todesstrafe. Personen, die aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses von Verfolgung und Tod bedroht sind, muss der Schutz des Asylrechts und die Fürsprache der Kirche uneingeschränkt gelten.