Eingabe an die Landessynode 17|FEB|2016

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Die Landessynode möge beschließen:

Der Beschluss der Landessynode aus dem Jahr 2003, der die geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare der Seelsorge zuweist, soll auch weiterhin in Geltung bleiben.

Begründungen:

  1. Der biblische Befund ist klar und eindeutig: homosexuelles   V e r h a l t e n, ausgelebte praktizierte Homosexualität, ist von Gott n i c h t   gewollt (der einzelne  M e n s c h   , der Sünder, ist von Gott geliebt, soll auch von uns geliebt werden, aber das darf nicht daran hindern, sein von Sünde geprägtes V e r h a l t e n als falsch anzusehen und ihn – gerade aus Liebe zu ihm, aus Besorgnis um sein ewiges Heil – zur Umkehr zu rufen). An dieser Tatsache haben verschiedene Versuche, homosexuelles Verhalten entgegen dem biblischen Befund als doch von Gott toleriert oder gar gewollt darzustellen( Stichworte: die Liebe rechtfertigt alles//Paulus kannte noch keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften// damals Gesagtes gilt heute nicht mehr, ist überholt//die Aussage in Galater 3,28//), nichts geändert – sie scheitern allesamt am Wort Gottes, das hat die theologische Diskussion der letzten Jahre deutlich gezeigt.
  2. Was als einzelnes, einmalig ausgeübtes Verhalten nicht gottgewollt ist, kann nicht dadurch, dass es innerhalb einer Partnerschaft öfters/dauerhaft vollzogen wird, nun zu einem von Gott akzeptierten Verhalten werden, es stellt im Gegenteil die Sünde damit erst auf Dauer. Der Rahmen, innerhalb dessen dieses von Gott nicht gewollte Verhalten dann immer wieder ausgeübt wird, sei er nun von Liebe und Treue geprägt oder eher eine der lutherischen „Notordnung“ nachempfundene Notlösung, ist in der biblischen Beurteilung ohne Belang. Dort geht es nur darum, dass homosexuelles Verhalten schon und gerade als Verhalten a n  s i c h eine Sünde ist. Dieser Sünde würde nun allerdings durch den Rahmen, der ja die regelmäßige Praxis erst möglich macht bzw. noch steigert, sogar noch Vorschub geleistet. Deshalb müssen gleichgeschlechtliche Partnerschaften logischerweise noch stärker abgelehnt werden als einzelne homosexuelle Verhaltensweisen und deshalb existiert auch keinerlei Basis – weder biblisch noch logisch noch theologisch – für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, ob in der Form eines Gottesdienstes oder in der Seelsorge. (Im übrigen ist in der Bibel nur ein eheliches Zusammenleben zwischen Mann und Frau vorgesehen, niemals aber eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder gar Ehe).
  3. Der des öfteren vorgebrachten Vorstellung, homosexuelles Verhalten sei    u n v e r ä n d e r b a r   , die uns gegebenen Gebote seien irrelevant, da sie gar nicht eingehalten werden könnten,- dieses Verhalten sei so etwas wie Schicksal für die Betreffenden, weil es eine „Schöpfungsvariante“ darstelle(„diese Menschen können doch gar nicht anders, Gott hat sie so geschaffen, man kann und darf von ihnen keine Veränderung ihres Verhaltens verlangen „), dieser Vorstellung ist aus mehreren Gründen zu widersprechen: Wir leben nicht mehr in der ursprünglichen Schöpfung, sondern in der gefallenen. Aus diesem Grund bedeutet die bloße Existenz einer Verhaltensweise auch nicht zwangsläufig, dass sie – nur weil sie existiert –auch deshalb schon implizit von Gott geschaffen oder gutgeheißen ist. Weiter spricht gegen das erwähnte Argument, dass Gott – durchgängig bezeugt in der Heiligen Schrift – explizit erklärt hat, dass homosexuelles Verhalten Sünde ist. Wäre dieses Verhalten also eine von Gott geschaffene ebenso akzeptable Variante des Verhaltens wie das heterosexuelle, wie könnte er es dann zur Sünde erklären ? Zudem aber und wichtiger: Christen glauben nicht an das Schicksal, die Bibel betont immer und immer wieder die Möglichkeit (und natürlich auch die Schwierigkeit) der Umkehr vom falschen Weg, von Sünde und Fehlverhalten, der Mensch   k a n n   also anders. Und viele wissenschaftliche Untersuchungen sprechen dafür, dass homosexuelles Verhalten gerade nicht genetisch   d e t e r m i n i e r t   , sondern nur genetisch   b e e i n f l u s s t   ist und sich deshalb auch im Lebensverlauf verändern kann (und sich bei vielen Betroffenen auch verändert hat). Gott erwartet nicht, dass wir immer seinen Willen in Perfektion erfüllen, sondern er erwartet von uns, dass wir   v e r s u c h e n  , seinen Willen zu tun (dass wir – Sünder wie wir alle sind – immer wieder daran scheitern, weiß er). Nichts anderes verlangt er von j e d e m   Sünder, so auch von einem Menschen mit homosexuellen Neigungen: er verlangt wie auch im Umgang mit anderen sündhaften Neigungen im Leben den  V e r s u c h   , solche Neigungen  n i c h t   auszuleben (auch wenn das nicht immer gelingt, auch wenn sich Veränderung nicht wie gewünscht einstellt). Dabei für Unterstützung zu sorgen, Veränderungswünsche zu akzeptieren, Veränderung nicht von vornherein auszuschließen, den irrtümlichen Glauben an die Unveränderbarkeit nicht noch zu intensivieren, bei Schwierigkeiten und oftmaligem Scheitern den biblisch richtigen Versuch, umzukehren, nicht wegzureden, sondern den Gescheiterten liebevoll wieder aufzurichten, ihm brüderlich (vielleicht gar organisiert oder institutionalisiert wie in der „Bruderschaft des Weges“) zur Seite zu stehen und nicht das Falsche durch unhaltbare Pseudotheologie noch zu verstärken, – darin liegt unsere Aufgabe: in Seelsorge, aber auch in kirchlichen Beschlüssen, die der wissenschaftlich belegbaren und theologisch begründbaren Sachlage entsprechen.
  4. Noch weit wichtiger als die Frage der Segnung ist die dahinterstehende Problematik: darf in einer christlichen Kirche, die sich auf Gottes Wort und die daraus abgeleiteten Bekenntnisse gründet, etwas beschlossen werden, das eindeutig gegen diese Grundlagen verstößt (vgl.oben) Darf die Kirche sich über Basis ihrer Existenz hinwegsetzen ? Ein solcher Präzedenzfall hätte absehbare Folgen., er würde die Kirche spalten und langfristig zerstören. Viele theologisch versierte Christen würden den status confessionis gegeben sehen, viele Gemeindeglieder wären verunsichert und  demotiviert, würden sich zurückziehen oder aus der Kirche austreten. Auch die Gewährung von „Gewissensschutz“ könnte das nicht verhindern (zumal praktizierte Gewissensfreiheit durch die soziale Realität in Gemeinde und Landeskirche und durch den dann geltenden, dem Gewissen entgegenstehenden Synodenbeschluss sowieso weitgehend unmöglich gemacht würde), denn das christliche Gewissen ist nicht frei zu allem und jedem, es ist frei nur in der Bindung an Gottes Wort/an die Bekenntnisse der Kirche. Gewissen lässt sich von Gottes Wort nicht trennen. So muss auch das Gewissen der Synodalen an dieses Wort gebunden bleiben. Nur darin liegt die Autorität der Synode begründet. Man kann nicht bekenntniswidrige Beschlüsse fassen und dabei ein gutes Gewissen haben, man kann auch nicht (und das ist ein Gebot der Logik wie der Liebe und der Wahrhaftigkeit) selbst vom bestehenden Bekenntnis abweichen und andern Gewissensfreiheit in der Bindung an eben dieses Bekenntnis zugestehen. Ein Synodenbeschluss pro Segnung im obigen Sinne und gleichzeitig pro Gewissensfreiheit (hier angenommen, es wäre wirklich möglich, sie zu leben) würde deshalb auch signalisieren, dass in der Landeskirche zwei Gruppen von Gläubigen existierten, die sich auf entgegengesetzte Grundlagen berufen: einmal diejenigen, die scheinbar guten Gewissens den in diesem Falle schriftwidrigen synodalen Weg gehen und zum andern diejenigen, die in echter Treue zum Wort Gottes Gewissensfreiheit in Anspruch nehmen. Das würde eine mehr oder minder sichtbare Spaltung unserer Landeskirche in verschiedene Gruppen mit verschiedenen Glaubens-bzw. Bekenntnisgrundlagen bedeuten, eine Spaltung, die sich – durch Berufung auf diesen Präzedenzfall – auch auf andere Teile der Grundlagen unserer Kirche ausbreiten würde.  Denn: sollte es schon bei eindeutigem Bibelbefund (s.o.)möglich sein, diesen Befund auf den Kopf zu stellen, dann ist das bei weniger eindeutigen Stellen noch weit eher zu erwartenDer beschleunigten Selbstsäkularisierung und damit der Zerstörung von Glaube und Kirche sind dann keine Grenzen mehr gesetzt.
  5. Wir bitten die Synodalen deshalb aus all diesen Gründen, keinen Beschluss zu fassen, der – so wie die gottesdienstliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – Gottes Wort/den Bekenntnissen der Kirche widerspricht, sondern den Beschluss der Synode von 2003 zu diesem Thema weiter in Geltung zu lassen.

Horst Fix Königsbach- Stein