Eingabe an die badische Landessynode 27|OKT|2015

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• zur Frage der Homosexuellen-Segnung
• zur Frage der Öffnung des Pfarrhauses für homosexuell lebende Pfarrerinnen und Pfarrer mit ihren Partnern

Sehr geehrter Herr Wermke, sehr geehrte Mitglieder der Landessynode!

Als Mitglieder des Bekenntniskreises Baden (›BKB‹) votieren wir angesichts der genannten Fragen dafür, es beim Synodalbeschluss von 2003 zu belassen. Wir bitten die Badische Landessynode, entsprechend zu beschließen.

Wir begründen unseren Antrag wie folgt: Für eine denkbare gottesdienstliche Segnung homosexueller Lebenspartnerschaften erkennen wir keine biblisch-theologische Basis. Das Argument der auch für diesen Fall apostrophierten ›Liebe Jesu‹ kann seriös nicht dahingehend ausgelegt werden, um damit alles ›abzusegnen‹, was von Menschen gewünscht sein mag. Gott allein ist der Autor allen Segens, der Mensch verfügt darüber nicht. Die vom Gesetzgeber vollzogene Unterscheidung zwischen Ehe und homosexueller Lebenspartnerschaft ist zu beachten und zu bewahren. Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine sog. ›Homo-Ehe‹, auch wenn der Volksmund dies durch diesen Ausdruck suggerieren möchte. Die Begriffe sind juristisch klar definiert und voneinander getrennt. Die im Jahre 2003 von der Landessynode mit guten Gründen wohlweislich beschlossene Regelung soll nicht aufgegeben werden, schon deshalb nicht, weil sie sich bewährt hat. Bis heute haben sich keine neuen Argumente aufgetan, die eine Zurücknahme des damaligen Beschlusses bzw. eine Korrektur oder gar eine Neufassung rechtfertigen.

Mit freundlichem Gruß!

Für den Bekenntniskreis Baden:

Dr. Hans-Gerd Krabbe, Pfr. Karl-Heinz Schweizer, Pfr. i.R.