>> PDF-Download
Dr. Hans-Gerd Krabbe
Martinstraße 9
77855 Achern
30. April 2016
Betr.: Badische Landessynodal-Entscheidung zur ›Homo-Trauung‹ vom 23.04.2016
Bezug: mein Schreiben »Fragen über Fragen« vom 26.04.2016
Bezug: mein Mail-Schreiben an Sie vom 28.04.2016
Bezug: Ihre ›Erläuterung und Begründung‹ in der Fassung vom 28.04.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Kreplin,
mit wachem Interesse habe ich Ihre ›Erläuterung und Begründung‹ gelesen. Erlauben Sie mir, darauf zu reagieren:
⦁ Beim Beschluss für einen öffentlichen Traugottesdienst für Homosexuelle handelt es sich um eine ›Kann-Bestimmung‹. Das heißt: Kein Pfarrer kann zu dieser Kasualie gezwungen werden, sicher auch kein Dekan. Warum aber kann sich nicht ebenso ein Ältestenkreis oder ein Kirchengemeinderat gemäß Art. 16,3, Ziff. 5.6 der ›GO‹ gegen ein solches Traugesuch stellen?
⦁ Staatliches Recht unterscheidet nach wie vor zwischen der Ehe zwischen Mann und Frau (mit der Option zu eigenen Kindern) und der Lebenspartnerschaft homosexuell lebender Mitmenschen. Eine rechtliche Angleichung an die Ehe bedeutet aber nun noch nicht eine rechtliche Gleichstellung. Einer »Ehe für alle« ist von staatlicher Seite aus (noch) kein Freibrief erteilt!
⦁ Wichtig scheint zu unterscheiden zwischen Gleichheit, Gleichwertigkeit, Gleich-berechtigung. Jeder einzelne Mensch ist ein Original aus Gottes Schöpferhand. Bei aller Verschiedenheit sind wir Menschen eben nicht gleich und eben nicht nur geschlechtlich bi-polar voneinander unterschieden – es sei denn, man vertritt Gender-Ideologie. Sehr wohl aber sind wir alle trost- und erlösungsbedürftig, darin gewissermaßen gleich.
⦁ Eigens zu problematisieren ist das Segensverständnis aufgrund von Num. 6,22-27, dabei insbesondere das von 6,27 (!): Wie soll(te) GOTT (!) Lebensverhältnisse segnen, die Seiner Botschaft widersprechen? Was maßen sich Pfarrer diesbezüglich dabei an Selbsttäuschung und an Täuschung anderer (etwa Homosexueller) an, und dies auch noch in landessynodalem und landesbischöflichem Auftrag?/!
⦁ Die neutestamentlichen Zeugnisse nach Mt. 25,40.46, nach Gal. 3,28 oder nach Röm. 13,10 auf die gewünschte Homo-Ebene zu beziehen, kann aus rein exegetischen Gründen doch wohl nicht ernsthaft überzeugen! Genauso wenig überzeugt die Umdeutung des lutherischen »Was Christum treibet« oder der Verweis auf Luthers Rede von der Ehe als »weltlich Ding« in diesem Zusammenhang. Kommentar: ›Man spürt die Absicht und ist verstimmt!‹
⦁ Wenn in alt- und neutestamentlichen Zeugnissen homosexuelle Lebensweise wohl unstrittig keinerlei positive Würdigung oder Wertschätzung erfährt, sondern als Verstoß gegen Gottes Ordnung verstanden wird, so ist dies das Eine – das Andere: Es wird doch wohl nicht überzeugen, unterstellen zu wollen, dass Jesus von Nazareth oder der Apostel Paulus von homosexuellen Praktiken nichts gewusst hätten! Denken Sie etwa nur an das damalige Freudenhaus in Ephesus! Durch einen speziellen Gang fanden die Biblio-theksbesucher ins unmittelbar anliegende Freudenhaus! Wenn nun Jesus von Nazareth wie Paulus aus Tarsus im Besonderen den Stellenwert der Ehe zwischen Mann und Frau hervorheben, was ja eigentlich nicht nötig wäre, weil selbstverständlich, dann erklärt sich dies vor dem Hintergrund, dass sie sehr wohl um andere Lebensweisen wussten, sich davon aber distanzierten! Dadurch, dass sie sich so stark für die Ehe zwischen Mann und Frau aussprechen, kritisieren sie indirekt diese anderen Lebensweisen! Also: Die Bibel geht sehr wohl davon aus, dass es verschiedenartige Lebensformen gibt, aber nicht in der Maxime, diese alle ›positiv zu werten‹ oder als »ethisch gleichwertig« zu erklären! Im Gegenteil!
⦁ Wie eine Trauung im herkömmlichen Sinne nach der Eheschließung zwischen Mann und Frau nun nach dem gleichen agendarischen Trau-Formular auch für den Kasus der Homo-Trauung von statten gehen mag, ist wohl klärungsbedürftig. Gespannt sein mag man auf die nun zu erarbeitende neue Lebensordnung »Trauung, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft«. Wer beschließt und verabschiedet diese neue Lebensordnung? Werden die Bezirkssynoden vorab zur Stellungnahme eingeladen, ebenso die Ältesten-kreise und Kirchengemeinderäte?
⦁ Kritische Rückfragen sind nicht zuletzt angebracht, wenn Sie im Blick auf diejenigen, die diese Synodal-Entscheidung zur Homo-Trauung nicht mittragen können, schreiben: »Auch sie haben selbstverständlich weiterhin Platz in der Landeskirche.« Dieser Satz gibt durchaus zu denken!
Auch diese meine Anmerkungen verstehen sich als offener Diskussionsbeitrag, das heißt, sie werden weitergegeben.
Mit freundlichem Gruß!