Eingabe an die badische Landessynode 06|FEB|2018

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zur Mitwirkung von Bezirkssynoden, Kirchengemeinderäten, Ältestenkreisen vor der Verabschiedung einer neuen Trau-Agende oder eines neuen Trau-Formulars für den Kasus der Trauung homosexueller Partnerschaften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder im Ältestenrat der Landessynode, sehr geehrte Landessynodale,

nach dem Beschluss der Landessynode zur Eröffnung der sog. ›Homo-Trauung‹ wird seitens der Landessynode dazu ein entsprechendes liturgisches Formular oder eine neue Trau-Agende oder eine neue Lebensordnung zu beschließen sein.

Aufgrund GO Art. 5, Abs. 1 / aufgrund Art. 38, Abs. 2, Ziff. 1 und 8 / aufgrund von Art. 65, Abs. 2, Ziff. 4 und 5 – sollen zuvor die Bezirkssynoden und dadurch auch die Kirchengemeinderäte und Ältestenkreise ihre Stellungnahmen dazu einbringen können.

Der ›BKB‹ beantragt, dass die Bezirkssynoden durch ihre Verlautbarungen an diesem Konsultationsprozess offiziell beteiligt werden und dass dies auch in anderen Belangen gemäß der Grundordnung zukünftig wieder ›usus‹ wird, um die Position der Bezirkssynoden zu würdigen und zu stärken: bevor die Landessynode letztendlich ihre Beschlüsse fasst.

Bezug: Stellungnahme von Pfr. Dr. Hans-Gerd Krabbe und Dr. Dieter Simon vom 3. Juli 2016 zum Beschluss der Badischen Landessynode vom 23. April 2016, wonach »Öffentliche Gottesdienste zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft ermöglicht werden«

Für den »Bekenntniskreis Baden« / ›BKB‹:

Dr. Hans-Gerd Krabbe

77855 Achern, Martinstraße 9, 6. Februar 2018