BKB-Stellungnahme zu Beschlüssen der Badischen Landessynode | 2. November 2020

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Die Synode der Badischen Landeskirche hat im Oktober 2020 getagt und zwei Entscheidungen getroffen, deren Tragweite und Problematik erst auf den zweiten, den sachlich-kritischen Blick zu Tage tritt. Leider scheint selbst der Vorsitzende des Hauptausschusses und Vertreter der „Evangelikalen“, Pfarrer Theo Breisacher (Staufen), diesen Blick verloren zu haben, wenn er das dort verabschiedete Islam-Papier (die synodale Erklärung zur Begegnung von Christen und Muslimen) – auch in idea – als Erfolg verbucht und andernorts den Eindruck erweckt, die Gewissensfreiheit sei bei der zweiten Entscheidung über die Lebensordnung „Ehe und Trauung“ erhalten geblieben. Pikant wird der erste Irrtum noch dadurch, dass das „NeCiB“, das Netzwerk evangelischer Christen in Baden (in dessen Leitungsteam Breisacher mitwirkt) dem Islam-Papier in einer Erklärung zuerst zustimmt, um es dann hinterher in seinen wesentlichen Punkten klar und deutlich abzulehnen bzw. um fehlende wichtige Inhalte anzumahnen.

Zurecht fordert der Bekenntniskreis Baden vom Landesbischof und von Vertretern der Kirchenleitung deutliche Zeichen dafür, dass Menschen, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind, in unserer Landeskirche herzlich willkommen sind, dass auch die Kirchenleitung
sich über diese Hinwendung zu Christus tatsächlich freut. Zurecht wird die Kirchenleitung ersucht, mit aller gebotenen Deutlichkeit darauf zu dringen, dass bei Asylbewerbern, die konvertieren, weder Richter noch Behörden das Recht haben, in Bezug auf den Glauben das Gewissen des Antragstellers zu erforschen, es zu beurteilen oder gar die Ernsthaftigkeit dieses Glaubens in Frage zu stellen. Zurecht wird auf die Unmöglichkeit hingewiesen, die Frage offen zu lassen, ob Christen und Muslime an denselben Gott glauben (was das verabschiedete Islam-Papier jedoch beinhaltet!).


Als Christen sind wir davon überzeugt, dass wir in Jesus Christus den Weg, die Wahrheit, das Leben finden. Muslime lehnen gerade dieses ab – Allah hat für sie keinen Sohn. Beim Stichwort: „Dialog“ gibt es im Islam-Papier Anregungen zum Dialog, aber es fehlt das, was den Kern christlichen Glaubens und Lebens ausmacht: die Ermutigung dazu, fröhlich und überzeugend von unserem Glauben zu reden und für ihn zu werben, aus Sorge um das Seelenheil des Dialog-Partners. Hier missachtet das Islam-Papier den Auftrag der Kirche: alle Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und dafür zu gewinnen. Man hat den Eindruck, es gehe bei dem dort vorgeschlagenen Dialog nur um Zivilreligiöses (oder auch darum, überhaupt irgendwie miteinander zu reden, Dialog als Sinn des Dialogs, Begegnung und Gespräch als Ziel an sich). Dies alles, um Vielfalt, um politische und gesellschaftliche Zusammenarbeit als Inhalt christlichen Verhaltens herauszustellen, keinesfalls aber darum, im missionarischen Sinne Zeugnis zu geben von der allein rettenden Botschaft des Evangeliums. Kritik an Problematischem wie den Menschenrechten, der Religionsfreiheit, der Situation der Frau in islamisch geprägten Staaten oder wie zu islamistischem Terror (und der Haltung der potentiellen Gesprächspartner dazu) sucht man vergebens.


Bei so vielen tiefgreifenden Fragwürdigkeiten und irreführenden Vorstellungen: dieses Islam-Papier als Erfolg zu feiern, ist unangebracht. Zudem kursiert in der Badischen Landeskirche immer noch das unselige Gesprächspapier mit seinen von vielen renommierten Theologen stark kritisierten Irrtümern. Das neue Islam-Papier erweckt vielmehr den Eindruck, die biblische Offenbarung und die Bekenntnisgrundlagen der Kirche seien weit weniger wichtig als die harmonische Zusammenarbeit. Geht es vor allem um Harmonie und weniger um das Zeugnis christlichen
Glaubens (nach Mk. 8,38 und Röm. 1,16f.)?

Für Außenstehende ist aufgrund der komplexen rechtlichen Regelungen noch weit weniger die zweite Entscheidung der Landessynode zu durchschauen: die Verabschiedung der Lebensordnung „Ehe und Trauung“. Soweit man aus den vorliegenden Informationen einen Schluss ziehen kann, dann ist es der folgende: Für ein Linsengericht (man darf weiterhin mitsprechen in Synode und Landeskirche) wurde die Gewissensfreiheit verkauft (man durfte auch die Irrlehre in der Lebensordnung ein bisschen kritisieren, stimmte ihr seitens des NeCiB dann aber, aus Angst, die
Gewissensfreiheit zu verlieren, wider das eigene Gewissen doch zu, aus taktischen Gründen. Man verlor nun wohl beides: die Freiheit des Gewissens und die Möglichkeit zu überzeugender Kritik der Irrlehre. Pfarrer können sog. „Homo-Trauungen“ nicht mehr aus theologischen Gründen ablehnen, sondern nur noch aus „persönlichen Gründen“ (wobei über dem Ganzen noch das „Diskriminierungsverbot“ steht, das selbst dieses Recht in der Praxis überformen wird). Was auch immer Interessierte sich dann unter diesen persönlichen Gründen vorstellen, bleibt in ihr eigenes Belieben gestellt. Die Frage: wie es um den Gewissensschutz der Pfarrer im Konkreten steht, bleibt unklar. Wo das Wort Gewissen nicht draufsteht, da ist wohl auch keines mehr drin.