Gender | Zusammenstellung

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GENDER – eine Ideologie drängt auf Vorherrschaft
– eine radikal-feministische Bewegung formiert sich weltweit und befindet
sich seit der Vierten UN-Weltfrauen-Konferenz in Peking 1995 auf dem
Vormarsch

Gender – der Begriff bezieht sich irgendwie auf das Geschlechtliche. Der vom
lateinischen Ausdruck ›Genus‹ abgeleitete Begriff jedoch bezeichnet dabei
ausschließlich das grammatische Geschlecht, ›Sexus‹ meint das biologische
Geschlecht, ›origo‹ das soziale Geschlecht. Was also meint ›Gender‹?

Gender – Jeder Mensch sei zunächst ›geschlechtsneutral‹, müsse sich sein Geschlecht
selbst wählen, könne sein Geschlecht innerhalb seines Lebens (mehrfach)
wechseln. Nichts sei angelegt, alles sei wählbar, alles sei wandelbar, nichts sei
festgelegt, alles sei anerzogen. Es gibt mehr als zwei Geschlechter, doch wie
viele?

Gender bedeutet / beinhaltet / bewirkt:
• nicht etwa: Gleichberechtigung / Emanzipation / gleicher Lohn für gleiche Arbeit,
sondern: ganz Anderes!
• die Auflösung der Geschlechtsidentität, die Aufhebung der Geschlechter-Polarität,
die Zerstörung der Geschlechter(rollen) von männlich und weiblich, also die freie
Selbstbestimmung zur Wahl ob als Mann oder Frau oder etwas Anderem im Sinne
von eigener Autonomie und von Geschlechtergerechtigkeit (einem Schlüsselbegriff).
• die Ignoranz biologischer, anatomischer, hormoneller, psychischer Unterschiede.
• die uneingeschränkte »Akzeptanz sexueller Vielfalt«, also volle Zustimmung. Damit
ist wesentlich mehr bzw. anderes vorausgesetzt als bloßer Respekt etwa oder als
gelebte Toleranz.
• eine Vielzahl von Geschlechtern: sind es sechzig oder sogar mehr?
• eine grundsätzliche Offenheit für verschiedenste sexuelle Identitäten und
Orientierungen als mit der heterosexuellen gleichwertige Lebensformen, ›die
unvoreingenommen anzuerkennen und zu unterstützen sind‹.
• die Zustimmung zu Simone de Beauvoirs Erkenntnis: »Man wird nicht als Frau
geboren, sondern man wird zur Frau gemacht«.
• die (Früh-) Sexualisierung der Gesellschaft, angefangen in Kindertagesstätten,
fortgesetzt in Grundschulen bis hinein in Gymnasien und berufliche Schulen. Was
folgt daraus im Blick auf das Kindeswohl?
• ›multisexuelle Vielfalt‹ als Leitprinzip / Leitlinie im Bildungsplan für alle
Unterrichtsfächer in allen Schulen.
• Kindererziehung weniger zuhause, dafür mehr in den Schulen, gerade auch
Sexualerziehung. Möglichst frühzeitiger Lustgewinn durch Sex-Praktiken, Abbau der
Schamgefühle. Die Beschneidung der Elternrechte gegenüber ihren Kindern steht im
Widerspruch zu Art. 6 GG.
• Homosexualität als normale Option, Kinder sollen damit frühzeitig vertraut werden.
• die Diffamierung der Mutter(rolle), die Abschaffung der Vollzeit-Mutter.
• die Auflösung tradierter Begriffe bzw. die Überwindung von antiquierten Erblast-
Begriffen wie Vater, Mutter, Ehe, Eltern, Familie – in heterogene neue Patchwork-
Formen und polyamore Beziehungen hinein. Der Anspruch lautet: »Familie neu
denken und neu definieren«.
• die Bezeichnung von ›Elter 1‹ bzw. ›Elter 2‹ (so der Europarat im Dokument 12267
vom Okt. 2010). Was heißt dies im Blick auf die Großeltern? Gilt nun ›1.1 und 1.2
sowie 2.1 und 2.2‹?
• die Umdeutung sprachlich und juristisch geprägter Begriffe, ihre Neu-Definition mit
neuen Inhalten.
• die seelische Desorientierung im jeweils betroffenen Menschen, die Zerstörung
seiner Identität.
• den Abschied vom biblischen Menschenbild, wonach GOTT den Mann als Mann und
die Frau als Frau erschaffen hat (Gen. 1,27.28), einander wechselseitig als »Gehilfen
zur Freude«.
• die Abkehr von biblischen Geboten (›Vater und Mutter ehren‹, ›nicht ehebrechen‹).
• die Ausgrenzung Andersdenkender.

Gender

• betreibt die Umerziehung der bisherigen Werte-Gesellschaft, die überwunden
werden müsse.
• zielt auf die Abkehr von christlich-bürgerlichen Werten und Verhaltensweisen.
• setzt die Anliegen der LSBTTIQ-Lobbygruppen um (von Lesben, Schwulen, Bi- und
Transsexuellen, Transgender, Intersexuellen und Queer).
• behauptet »das Recht auf Kinder« für Homosexuelle.
• negiert die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft,
zwischen Schwiegereltern und Partnereltern, zwischen Trauung und Segnung
Homosexueller.
• fordert das Menschenrecht auf Abtreibung.
• erwartet offene Schranken für Leihmutterschaft, zum anderen auch für Inzest, gar für
Pädophilie, gar für Zoophilie?
• ignoriert naturwissenschaftliche Ergebnisse (etwa in der Hirnforschung).
• verändert die Sprache, um nichts und niemanden zu ›diskriminieren‹: aus der
Fußgängerzone wird die Flanierzone, aus Studenten werden Studierende, aus
Lehrerinnen und Lehrern werden Lehrpersonen – was wird aus den Stiefmütterchen,
was aus der Muttersprache, was aus dem Vaterunser-Gebet, was zum anderen aus
Schwerverbrechern? Gibt es dann nur noch Sexualstraftäterinnen? Und den ›Elter-1-
Tag‹? Wird aus dem Papagei eine ›Mamagei‹?
• Wurden bisher Damen- und Herrentoiletten voneinander getrennt, so heißt es nun:
»Eine Tür ist genug«.

Gender – im politischen Werdegang

• Die auf undemokratische Weise zustande gekommenen Beschlüsse der Pekinger
Aktionsplattform vom 15. Sept. 1995 wurden am 8. Dez. 1995 durch die UNVollversammlung
angenommen, jedoch nur, weil sie als ›unverbindliche Empfehlung‹
deklariert worden waren.
• Mit dem Amsterdamer Vertrag vom Mai 1999 wurde das Gender-Mainstreaming-
Programm für alle EU-Mitgliedsstaaten als verbindliche Richtlinie zum Ziel der EUPolitik
besiegelt.
• Die rot-grüne Bundesregierung erklärte das Gender-Programm per
Kabinettsbeschluss am 23. Juni 1999 zum durchgängigen Leitprinzip im Rechts- und
Bildungssystem – ein eigener Parlamentsbeschluss wurde nicht extra herbeigeführt.
• An den Universitäten in Erfurt und in Leipzig gibt es gemäß geschlechtergerechter
Sprachregelung nur noch Professorinnen. Anrede: »Herr Professorin«.
• Seminar- und Examensarbeiten an den Universitäten müssen in gender-gerechter
Sprache verfasst sein, ansonsten laufen sie Gefahr, zur Korrektur zurückgewiesen
oder gar abgelehnt zu werden.
• am Beispiel Norwegen: der Irrweg wurde 2012 erkannt, die staatlichen Fördermittel
wurden gestrichen, das ›Kartenhaus‹ fiel in sich zusammen.
• am Beispiel Bundesrepublik Deutschland: im Jahre 2011 gab es bereits 173 Gender-
Professuren an deutschen Universitäten und Fachhochschulen (die Lehrstühle sind
überwiegend von Frauen besetzt) – derzeit bestehen rund 250 Lehrstühle und Zentren
für »Gender-Studies«.
• Wer die Gender-Richtlinien in seiner Institution nicht umsetzt, rechnet mit der
Kürzung oder Streichung staatlicher Zuweisungsmittel.
• Wer nicht folgt, wird verfolgt: mit Bloßstellungen und Brüskierungen, wird für
rückständig und ewig gestrig befunden, wird in die homophobe Ecke gestellt und der
Lächerlichkeit preisgegeben.


Zusammenstellung: Dr. Hans-Gerd Krabbe
März 2015