Selbstverpflichtung

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Betr.: Selbstverpflichtung aus Gründen des Glaubens und des Gewissens

Maßgebende Verlautbarungen der EKD und ihrer Gliedkirchen zu Ehe-Theologie und Eherecht seit dem Jahr 2010 bis hin zu den vorerst neuesten Auslassungen zur ›Ehe für alle‹ und zum Verständnis von Familie nötigen mich zu den folgenden Selbstverpflichtungen in Zeiten fortschreitender Selbstsäkularisierung von Kirche und zunehmender Abkehr von Bibel und Bekenntnis:

  1. Ich verpflichte mich in meinem Dienst in der Kirche Jesu Christi dazu, das Evangelium als Gottes befreiendes Wort in seinem Zuspruch und in seinem Anspruch auszurichten und es allein in der Bindung an die Heilige Schrift und die Bekenntnisse meiner Kirche einschließlich der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 zu bezeugen.
  2. Ich verpflichte mich dazu, gegen die Verletzung solchen Bekenntnisstandes in meiner Gemeinde, in meiner Landeskirche und in der Öffentlichkeit um Gottes willen und um der Menschen willen zu protestieren.
  3. Ich weiß mich nach bestem Vermögen mitverantwortlich für den Schutz derer, die um solchen Bekennens willen unter Druck gesetzt und angegriffen, ausgegrenzt und benachteiligt oder von vorgesetzten kirchlichen Stellen gemaßregelt werden.
  4. In solcher Verpflichtung bezeuge ich, dass die Einführung von Gender-
    Ideologie oder von sog. ›Homo-Trauung‹ als neuer Kasualie eine Verletzung des Bekenntnisstandes darstellt.
  5. Selbstverständlich verpflichte ich mich dazu, auch Menschen, die sich selbst einer sexuellen Minderheit zugehörig fühlen, mit Achtung zu begegnen. Ich stehe ihnen gemäß meiner Möglichkeiten sowohl seelsorgerlich und diakonisch wie fürbittend zur Seite. In die Fürbitte eingeschlossen sind ebenso Personen in
    kirchenleitenden Diensten.
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    Ort, Datum Unterschrift