{"id":336,"date":"2016-07-03T21:18:59","date_gmt":"2016-07-03T21:18:59","guid":{"rendered":"http:\/\/bekenntnis.net\/?p=336"},"modified":"2018-12-20T19:12:07","modified_gmt":"2018-12-20T19:12:07","slug":"336","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bekenntnis.net\/?p=336","title":{"rendered":"Stellungnahme 03|JUL|2016"},"content":{"rendered":"\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/bekenntnis.net\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Stellungnahme-zum-Beschluss-der-Homo-Trauung-3.-Juli-2016.pdf\">&gt;&gt; PDF-Download<\/a><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Dr. Hans-Gerd Krabbe<br>\nDr. Dieter Simon                                               3. Juli 2016<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Stellungnahme zum Beschluss der Badischen Landessynode vom 23. April 2016, wonach \u00bb\u00d6ffentliche Gottesdienste zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft\u00ab erm\u00f6glicht werden<\/h5>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>1. Die Bezirkssynoden und Gemeinden wurden \u00fcbergangen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>In Artikel 38, Abs. 2, Ziff. 1 der Grundordnung (GO) der Landeskirche hei\u00dft es: (dass die Bezirkssynode) <strong>\u00bbmit daf\u00fcr sorgt, dass im Kirchenbezirk Lehre, Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden.\u00ab<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Da nach evangelischer Tradition Kirche von unten \/ also von der Basis der Gemeinden her aufgebaut wird (siehe GO, Art. 5, Ziff. 1) und nicht von oben her nach unten durchregierte Kirche ist \u2013 sorgt die Bezirkssynode f\u00fcr die Verbindung zwischen den einzelnen Kirchen-gemeinden und der Kirchenleitung und daf\u00fcr, dass Beschl\u00fcsse nach unten in die Gemeinden hinein wie nach oben an die kirchenleitenden Gremien weitergegeben werden (siehe GO, Art. 38, Abs. 2, Ziff. 8). <\/p>\n\n\n\n<p>Bevor die Landessynode ihre Entscheidung zur Homo-Trauung getroffen hat, h\u00e4tte diese Thematik vorab in den Bezirkssynoden und in den Gemeinden breit zur Diskussion gestellt werden m\u00fcssen, betrifft diese Frage doch Lebensordnungsfragen und schlie\u00dflich die Verabschiedung einer neuen oder einer ge\u00e4nderten Trauagende. Dies ist nicht erfolgt und bedeutet einen gravierenden <strong>Formfehler<\/strong>, denn die nun getroffene Entscheidung der Landessynode wird dadurch nicht allein in Frage gestellt, sondern k\u00f6nnte sogar gekippt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 65, Abs. 2, Ziff. 5 der Grundordnung besagt: <br>\n\u00bbDie Aufgaben der Landessynode sind insbesondere, \u2026 die Einf\u00fchrung des Katechismus, der Agenden sowie des Gesangbuches zu genehmigen. Bevor eine Vorlage \u00fcber diese B\u00fccher an die Landessynode geleitet wird, ist sie den Bezirkssynoden zur Stellungnahme vorzulegen. Der Landessynode ist \u00fcber die Stellungnahme der Bezirkssynoden zu berichten.\u00ab <\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>2.\u2981    Ein Gebot zur Homo-Ehe bzw. Trauung findet sich in der Bibel nirgends<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Unter Pkt. 4 hei\u00dft es im Beschluss der Landessynode: <br><strong>\u00bbEingetragene Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz k\u00f6nnen in einem evangelischen Traugottesdienst \u00f6ffentlich unter Gottes Gebot und Verhei\u00dfung gestellt werden.\u00ab <\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p>Welches Gebot Gottes ist dabei gemeint? In der gesamten Bibel ist nirgendwo von einem Gebot zur gleichgeschlechtlichen Ehe die Rede, nirgends findet sich eine positive W\u00fcrdigung der Homosexualit\u00e4t, im Gegenteil. Im Blick auf Mann und Frau hei\u00dft es:  \u00bbSeid fruchtbar und mehret euch\u00ab (1. Mose \/ Gen. 1,28) \u2013 und: \u00bbdu sollst nicht ehebrechen\u00ab (2. Mose \/ Ex. 20,14 \u2013 vgl. Gen. 1,27; 2,24; Mt. 19,5-6). Dass damit die Paarbeziehung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist (sp\u00e4ter \u203aEhe\u2039 genannt), steht im gesamten Kontext au\u00dfer Frage. <\/p>\n\n\n\n<p>So halten wir den Landessynodalbeschluss f\u00fcr einen <strong>Versto\u00df gegen Gottes Gebot<\/strong> und f\u00fchlen uns (wahrlich nicht allein aufgrund des oben zitierten Formfehlers) zum Einspruch geradezu verpflichtet (siehe Gal. 6,7). Der Landessynodalbeschluss vom 23.04.2016 widerspricht der Heiligen Schrift und verst\u00f6\u00dft gegen die Bekenntnis-Grundlagen der Landeskirche und kann deshalb keine G\u00fcltigkeit, geschweige denn Umsetzung beanspruchen (beachte GO, Art. 58, Abs. 3).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zeugnisse aus dem Alten wie aus dem Neuen Testament betonen die Wertsch\u00e4tzung der Ehe zwischen Mann und Frau. Zu unterstellen, Jesus von Nazareth oder Paulus aus Tarsus h\u00e4tten andere Lebensformen nicht gekannt oder davon nichts erfahren, wird ihnen nicht gerecht. Denn gerade weil sie um diese anderen Lebensformen sehr wohl wissen, setzen sie sich um so mehr (f\u00fcr den Schutz und) f\u00fcr die Ehe zwischen Mann und Frau ein (beachte Mk. 10,2-12; Mt. 19,3-12; Mt. 5,31.32).<\/p>\n\n\n\n<p>Wer mit dem Deckmantel der (vermeintlichen) \u203aLiebe Jesu\u2039 argumentiert (vgl. R\u00f6m. 13,10) oder Gal. 3,28 uminterpretiert, der wird schlussendlich auch alle weiteren m\u00f6glichen Lebensformen in kirchlichem Ritus gestalten m\u00fcssen, und nicht allein polyamore Beziehungen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">3. Homo-Paare werden einer negativen Verhei\u00dfung ausgesetzt<\/h5>\n\n\n\n<p>Im oben zitierten Satz des Beschlusses hei\u00dft es: <strong>\u00bbunter die Verhei\u00dfung Gottes stellen.<\/strong>\u00ab Welche Verhei\u00dfung ist hierbei gemeint? Eine Verhei\u00dfung zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen findet sich in der Bibel zwar sehr wohl, jedoch eine der negativen Art:&nbsp; In 1. Kor. 6,9.10 benennt Paulus Personen, die das Reich Gottes nicht ererben werden. Zu diesen Personen geh\u00f6ren auch Homosexuelle. Im griechischen Text steht dort das Wort \u203aarsenokoites\u2039, das Luther mit Knabensch\u00e4nder \u00fcbersetzt hat. \u203aarsen\u2039 bedeutet m\u00e4nnlich, und in \u203akoites\u2039 klingt das bekannte Wort \u203aKoitus\u2039 an. So ist v\u00f6llig klar, was gemeint ist. Das altgriechisch-deutsche W\u00f6rterbuch (siehe: www.albertmartin.de) \u00fcbersetzt das Wort \u203aarsenokoites\u2039 sowohl mit Knabensch\u00e4nder wie mit Homosexueller.<\/p>\n\n\n\n<p>In R\u00f6m. 1,22-32 werden lesbische Beziehungen und Homosexualit\u00e4t kritisiert und abgelehnt (dazu 3. Mose \/ Lev. 18,22-30). Es lassen sich weitere biblische Verweisstellen anf\u00fchren, viele auch, in denen im weiteren Sinne von Unzucht die Rede ist. Die biblischen Gebote, auch die Ermahnungen (etwa in den \u203aHaustafeln\u2039), verstehen sich allesamt im Sinne von Schutzfunktionen: das hei\u00dft, sie wollen den Menschen im Zusammenleben miteinander helfen, sie wollen Orientierung geben, sie wollen sie (vor Gefahren) sch\u00fctzen, dies gilt auch unter medizinischen Aspekten. <br><\/p>\n\n\n\n<p>Unter Pkt. 1 des Landessynodalbeschlusses wird die Inklusivit\u00e4t von Kirche betont, die alle Menschen willkommen hei\u00dft (vgl. dazu aber Jesu Umgang mit der S\u00fcnderin, Joh. 8,11). Christliche Liebe unter Br\u00fcdern und Schwestern kann aber doch wohl nicht bedeuten, homosexuell lebenden Mitmenschen kritische R\u00fcckfragen (aus dem biblischen Zeugnis heraus) zu ersparen. Wie sie damit dann jedoch umgehen und welche Schlussfolgerungen sie daraus f\u00fcr sich selber ziehen, steht in ihrer eigenen, jeweils pers\u00f6nlichen Verantwortung vor Gott.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">4. Welches Segensverst\u00e4ndnis artikuliert sich in diesem Landessynodalbeschluss?<\/h5>\n\n\n\n<p>Nach 4. Mose \/ Num. 6,22-27 (!) kann nur GOTT allein der Segnende sein, ein Mensch dagegen nicht. <strong>Wie sollte GOTT etwa(s) segnen (k\u00f6nnen), was Seinem (in der Bibel hinter-legten) erkl\u00e4rten Willen widerspricht?<\/strong> Welche Anma\u00dfung dr\u00fcckt sich darin aus, wenn kirchliche Amtstr\u00e4ger meinen, \u00fcber den Segen Gottes (selbstherrlich) verf\u00fcgen zu k\u00f6nnen \u2013 und welche T\u00e4uschung gegen\u00fcber Mitmenschen, die ihnen und ihrem Tun Glauben schenken?<\/p>\n\n\n\n<p>Der Heidelberger Alttestamentler Claus Westermann hat den \u203aSegen Gottes\u2039 als \u00bbKraft der Fruchtbarkeit\u00ab bezeichnet: dieses Segensverst\u00e4ndnis nun bezieht sich auf die Beziehung von Mann und Frau, nicht jedoch auf homosexuelle Beziehungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gott hat die Paarbeziehung von Mann und Frau gestiftet und unter Seinen Segen gestellt, das bezeugt die Bibel unmissverst\u00e4ndlich nach den Zeugnissen aus 1. Mose \/ Gen. 1,27.28. <\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">5. Die Gleichstellung von Homo-Trauung und Ehe \u00fcberspringt geltendes staatliches Recht<\/h5>\n\n\n\n<p>Unter Pkt. 6 bittet die Landessynode die Liturgische Kommission, die Kasualpraxis der Trauung entsprechend zu \u00e4ndern und <strong>eine neue Lebensordnung und Trauagende<\/strong> zu entwerfen, Titel: \u00bbTrauung, Ehe und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft\u00ab. Wie verlautet, wird sich zun\u00e4chst der Oberkirchenrat mit diesem Entwurf befassen, bevor dieser dem Landeskirchenrat und der Landessynode zur endg\u00fcltigen Beschlussfassung vorgelegt wird. Bezirkssynoden und Kirchengemeinder\u00e4te werden in diesem Prozess erneut nicht beteiligt sein, entgegen GO, Art. 65, Abs. 2, Ziff. 5 also wiederum \u00fcbergangen werden. Dies ist zu beklagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Gleichstellung von Homo-Trauung und Ehe setzt sich landeskirchliches Recht \u00fcber staatliches Recht wie \u00fcber europ\u00e4isches Recht hinweg (\u00bbes gibt kein Menschenrecht auf eine homosexuelle Ehe\u00ab, so der Europ\u00e4ische Gerichtshof im Juni 2016) \u2013 denn der Staat unterscheidet zwischen der Ehe zwischen Mann und Frau mit der Option f\u00fcr eigene Kinder (GG Art. 6, Abs. 1) und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft homosexueller Mitmenschen: \u203aDie eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von GG Art. 6, Abs. 1\u2039.<br>\nMit dieser Gleichstellung (unter dem kirchlichen Oberbegriff \u203aTrauung\u2039) \u00fcbergeht die Badische Landeskirche als \u00f6ffentlich rechtliche K\u00f6rperschaft die staatliche Gesetzgebung. <\/p>\n\n\n\n<p>Welche spezifischen Implikate wird die neue Trauagende f\u00fcr den speziellen Kasus der Homo-Trauung beinhalten? Welche Bibelstellen werden zugrunde gelegt, wie werden die Traufragen formuliert sein?<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"> 6. Ungekl\u00e4rte Rechtsfragen<\/h5>\n\n\n\n<p>Nach welchem agendarischen Formular sollen Homo-Trauungen gestaltet werden, bis dass eine neue Trauagende f\u00fcr diesen Kasus vorliegt? \/\/<br>Was bedeutet es f\u00fcr das <strong>Kanzelrecht<\/strong>, was f\u00fcr den Frieden in einer Kirchengemeinde, wenn die Gemeindepfarrerin \/ der Gemeindepfarrer das Gesuch zu einer Homo-Trauung in der Ortskirche ablehnt? Welche Entscheidungsm\u00f6glichkeiten obliegen den Kirchen\u00e4ltesten (vgl. GO, Art. 16, Abs. 3, Ziff. 5.6)? \/\/<br>Mit welchem Recht sollen (gegen bisher geltendes kirchliches Gesetz vollzogene) Homo-Segnungen nun r\u00fcckwirkend als Homo-Trauungen ins <strong>Kirchenbuch<\/strong> eingetragen werden? \/\/<br>Kann die Qualit\u00e4t von \u203asola scriptura\u2039 durch die Quantit\u00e4t von Mehrheitsentscheidungen (etwa in Synodalbeschl\u00fcssen) ausgehebelt werden? Darf dies \u00fcberhaupt sein?<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">7. Gewissens- und Loyalit\u00e4tskonflikte<\/h5>\n\n\n\n<p>In Pkt. 5c l\u00e4sst der Landessynodalbeschluss eine <strong>Ablehnung<\/strong> der gegebenenfalls zust\u00e4ndigen Amtsperson zum Vollzug einer Homo-Trauung zu. Zugleich sind die Dekaninnen und Dekane dazu verpflichtet, eine andere Person f\u00fcr diese Kasualie zu beauftragen. Werden alle Dekaninnen und Dekane diesen Landessynodalbeschluss mittragen? Wenn nicht, bringt der Beschluss Dekaninnen und Dekane in Gewissensnot, auch deshalb, weil eine solche Entscheidung stets den Unfrieden in der betroffenen Gemeinde bef\u00f6rdert. In dieser Verordnungspraxis liegt ein weiterer Versto\u00df gegen die Grundprinzipien evangelischer Kirchen, die sich von unten, von den Gl\u00e4ubigen und von den Gemeinden her, aufbauen und die Mitwirkung der \u00c4ltestenkreise bzw. der Kirchen-gemeinder\u00e4te vorsehen (siehe GO, Art. 16, Abs. 3, Ziff. 5.6).<br>Nicht zuletzt st\u00fcrzt der Landessynodalbeschluss die Gemeindepfarrer vor Ort in erhebliche Gewissens- und Loyalit\u00e4tskonflikte. Wie soll zum Beispiel entschieden sein, wenn ein Gemeindepfarrer die Homo-Trauung bef\u00fcrwortet, der \u00c4ltestenkreis diese jedoch (mehr-heitlich) ablehnt? <\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">8. Der Beschluss bringt gro\u00dfe Probleme in die \u00d6kumene<\/h5>\n\n\n\n<p>F\u00fcr katholische Mitchristen bedeutet die Ehe ein Sakrament. Ein Beschluss wie der badische Landessynodalbeschluss zur Homo-Trauung ist in der R\u00f6mischen Kirche nicht vorstellbar (vgl. das p\u00e4pstliche Lehrschreiben \u00bbAmoris laetitia\u00ab, 2016), ebenso wenig in den ortho-doxen Kirchen, die ja u.a. wegen der Haltung anderer Kirchen zur Homosexualit\u00e4t aus dem \u00d6kumenischen Rat der Kirchen ausgezogen sind. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die Pfingst- und f\u00fcr die evangelikalen Freikirchen. So kann der badische Landessynodalbeschluss nur als Affront und als R\u00fcckschritt gegen die \u00d6kumene gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Diskussionen mag es nun in konfessionsverbindenden Ehen geben? Was passiert, wenn ein\/e Partner\/in einer Homo-Trauung z.B. katholisch ist: wird dann einfach (ohne \u203a\u00f6kumenische R\u00fccksichtnahme\u2039) evangelisch getraut? Was bedeutet dies alles f\u00fcr das \u00f6kumenische Trauformular C?<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">9. Erwartungen<\/h5>\n\n\n\n<p>Wir erwarten,<br>\n\u2981    dass das protestantische Prinzip von \u203asola scriptura\u2039 gewahrt wird und nicht dem Zeitgeist oder dem Mainstreaming angepasst oder gar unterworfen wird (vgl. die Gender-Ideologie \/ vgl. den Verwerfungssatz der ersten und dritten Barmer These (1934).<br>\n\u2981    dass die Grundordnung der Badischen Landeskirche in der Badischen Landeskirche die geb\u00fchrende Beachtung findet und nicht ausgehebelt wird (vgl. GO, Art. 65, Abs. 2, Ziff. 5).<br>\n\u2981    dass die Bezirkssynoden und Kirchengemeinder\u00e4te in die Entscheidungsfindungs-prozesse der Landessynode  (Beispiel: die geplante neue Agende zur Homo-Trauung) einbezogen werden \u2013 gem\u00e4\u00df dem protestantischen Prinzip, wonach sich Kirche von unten her, also von den Kirchengemeinden vor Ort her aufbaut und nicht von oben aus nach unten durchhierarchisiert wird (vgl. These IV der Barmer Theologischen Erkl\u00e4rung).<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">10. Schlussbemerkungen<\/h5>\n\n\n\n<p>Dass (auch) Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung unserer Liebe, Hilfe, Seelsorge und unseres Gebets bed\u00fcrfen, ist unbestritten. Im \u00dcbrigen ist wahrzunehmen, dass in der Praxis von der (seitens des Staates seit dem 16.02.2001 er\u00f6ffneten) M\u00f6glichkeit zur eingetragenen Lebenspartnerschaft bisher wenig Gebrauch gemacht wird. Die Zahl der Anfragen nach kirchlicher Segnung f\u00fcr homosexuell lebende Mitmenschen bewegt sich im untersten Marginalbereich. Von daher stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit f\u00fcr diesen badischen Landessynodalbeschluss und die Frage nach alternativen L\u00f6sungen in der seelsorgerlichen Begleitung homosexuell lebender Mitchristen. <\/p>\n\n\n\n<p>Dass die Br\u00fcder und Schwestern in der Landessynode und in der Kirchenleitung unsere Liebe und F\u00fcrbitte brauchen, dies wissen und beherzigen wir. Doch sei dies nochmals ausdr\u00fccklich betont.<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Hans-Gerd Krabbe <br>\nMartinstra\u00dfe 9 <br>\n77855 Achern<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Dieter Simon<br>\nPfarrer an der Christuskirche in Achern <br>\nAm Feldschl\u00f6ssel 26 <br>\n77855 Achern<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&gt;&gt; PDF-Download Dr. Hans-Gerd Krabbe Dr. Dieter Simon 3. Juli 2016 Stellungnahme zum Beschluss der Badischen Landessynode vom 23. 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